Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht berate und verteidige ich in Ordnungswidrigkeiten gegenüber den Bußgeldbehörden und Gerichten, speziell in Bußgeldverfahren vor den Amtsgerichten und in Rechtsbeschwerden vor den Oberlandesgerichten gegen erstinstanzliche Urteile z.B. wegen:
  • Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer)
  • Verbotswidrigem Telefonieren (Handyverstoß)
  • Rotlichtverstoß an Lichtzeichenanlagen
  • Abstandsunterschreitung
  • Verbotswidrigem Überholen
  • Atem- und Alkoholdelikte im Straßenverkehr
  • Überladung
wo neben Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg (FAER), Geldbußen, Fahrverbot oder eine MPU drohen.

Je früher auf einen Anhörbogen oder einen Bußgeldbescheid durch eine anwaltliche Vertretung reagiert wird, je höher die Wahrscheinlichkeit, ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen.

Für eine Erstberatung und in Notfällen bin ich daher erreichbar unter

0172 3591490