Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht berate und verteidige ich in Ordnungswidrigkeiten gegenüber den Bußgeldbehörden und Gerichten, speziell in Bußgeldverfahren vor den Amtsgerichten und in Rechtsbeschwerden vor den Oberlandesgerichten gegen erstinstanzliche Urteile z.B. wegen:
Je früher auf einen Anhörbogen oder einen Bußgeldbescheid durch eine anwaltliche Vertretung reagiert wird, je höher die Wahrscheinlichkeit, ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen.
- Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer)
- Verbotswidrigem Telefonieren (Handyverstoß)
- Rotlichtverstoß an Lichtzeichenanlagen
- Abstandsunterschreitung
- Verbotswidrigem Überholen
- Atem- und Alkoholdelikte im Straßenverkehr
- Überladung
Je früher auf einen Anhörbogen oder einen Bußgeldbescheid durch eine anwaltliche Vertretung reagiert wird, je höher die Wahrscheinlichkeit, ein erfolgreiches Ergebnis zu erzielen.
Für eine Erstberatung und in Notfällen bin ich daher erreichbar unter
0172 3591490